Schulordnung

Schulordnung

Geltungsbereich

Diese Schulordnung gilt für alle Schülerinnen/ alle Schüler (im Folgenden Schüler), Angestellten, Eltern und Gäste der Internatsschule Hadmersleben auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen bzw. des Schulkonzepts und wird durch Anlagen ergänzt (siehe Verzeichnis).

1.

Allgemeine Bestimmungen

  • Alle Schüler pflegen einen freundlichen, höflichen Umgangston untereinander und gegenüber Erwachsenen. Dazu gehört auch, dass Mitarbeiter und Gäste des Hauses freundlich gegrüßt werden. Darüber hinaus wird von jedem Schüler vorbildliches Verhalten auch außerhalb des Schulgeländes erwartet.
  • Jeder Schüler hat den Anweisungen aller in der Schule tätigen Erwachsenen (Lehrer, Internatspädagogen, Sekretärin, Hauswirtschafterinnen, Hausmeister) Folge zu leisten.
  • Das Schulgelände, das Schulgebäude und insbesondere die sanitären Einrichtungen sind sauber zu halten. Alle Beschädigungen sind sofort zu melden. Für bewusst verursachte Schäden haftet der Verursacher entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Jeder ist aufgefordert, besonders sparsam und achtsam mit Arbeitsmitteln, Wasser und Energie umzugehen.
  • Das Tragen von Kopfbedeckungen und Kopfhörern im Gebäude ist untersagt. Jeder Schüler erscheint in ordentlicher, angemessener Kleidung zum Unterricht. Jacken und Mützen verbleiben während des Unterrichts an den Garderoben.
  • Das Mitbringen, der Besitz und die Einnahme von Drogen kann zum Ausschluss aus der Schule führen, ebenso das Mitbringen und der Besitz von Waffen.
  • Rauchen (inkl. E-Schischa und E-Zigaretten) und Alkoholkonsum sind auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten.
  • Das Kaugummikauen ist während der Schulzeit im Schulbereich untersagt.
  • Mit Betreten des Unterrichtsraumes durch den Fachlehrer ist das Handy auszuschalten und in der Handykiste zu verstauen. Bei Zuwiderhandlungen ist das Handy dem Fachlehrer auszuhändigen. Der Zeitpunkt der Rückgabe dieses Geräts liegt im Ermessen des Fachlehrers.
  • Während der Schulzeit und sämtlicher Schulveranstaltungen ist das Erstellen von Bild- und Tonaufnahmen ohne Zustimmung untersagt.
  • Alle Veröffentlichungen im Schulhaus bzw. auf dem Schulgelände müssen von der Schulleitung genehmigt werden.
  • Das Tragen von verfassungsfeindlichen bzw. provokanten Symbolen ist verboten.
  • Schulfremde Personen dürfen sich nicht ohne die Erlaubnis einer weisungsberechtigten Person auf dem Schulgelände aufhalten. Es ist verboten, ohne ausdrückliche Erlaubnis einer  weisungsberechtigten Person schulfremde Personen mit auf das Schulgelände zu bringen, mit diesen Kontakt aufzunehmen oder sie auf das Schulgelände einzuladen. Eine Zuwiderhandlung gilt als grober Verstoß gegen die Schulordnung.
2.

Fürsorge und Aufsicht

  • Alle Schüler und Angestellten sind während ihrer Schul- bzw. Dienstzeit sowie auf dem direkten Weg zur bzw. von der Schule unfallversichert. Unfall- und Schadensmeldungen sind zeitnah im Sekretariat vorzunehmen.
  • Schäden an privaten Fortbewegungsmitteln (Fahrrad, Moped, Auto etc.) unterliegen nicht der Versicherungspflicht der Schule. Das Parken privater PKWs ist für Schüler in der Zeit von 07:30-15:30 Uhr auf dem schuleigenen Parkplatz untersagt.
  • Während der gesamten Unterrichtszeit einschließlich der Pausen unterliegen die Schüler der Aufsichtspflicht. In den Pausen dürfen die Schüler der Klassen 5-9 das Schulgebäude bzw. den Schulhof nicht verlassen. Die Schüler der Oberstufe können unterrichtsfreie Zeiten im Park verbringen.
  • Über den Weg zur Sporthalle und zum Sportplatz wird gesondert durch den Sportlehrer belehrt.
  • Während der Schulzeit ist der Aufenthalt im Internat nicht erlaubt.
  • Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung dürfen Taschen nicht in Fluren und Speiseräumen abgestellt werden.
  • Die Mahlzeiten werden unter Aufsicht im Speiseraum der Schule eingenommen. Während des Essens verbleiben die Jacken, Schals und Kopfbedeckungen an den Garderoben vor dem Speiseraum. Die Nutzung elektronischer Endgeräte während der Mahlzeiten ist untersagt.
  • Das Betreten des Museumsbereichs ist ohne ausdrückliche Aufforderung eines Lehrers bzw. Internatspädagogen nicht gestattet.
  • In den Schulbussen wird nicht gegessen und nicht getrunken. Schüler steigen erst in die Schulbusse, wenn der entsprechende Pädagoge bzw. Mitarbeiter sie dazu auffordert. Die Bustüren werden ausschließlich vom jeweiligen Fahrer bzw. von einem Pädagogen bedient.
  • Die Schule übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung von Geld oder Wertsachen.
  • Fundsachen sind grundsätzlich im Sekretariat abzugeben.
3.

Schulbesuch und Unterrichtsbefreiung

  • Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht pünktlich und ordnungsgemäß zu besuchen und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
  • Ist ein Schüler durch Krankheit oder andere zwingende Gründe am Schulbesuch gehindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes am ersten Fehltag bis 07:45 Uhr mitzuteilen. Die Entschuldigungspflicht ist sofort am ersten Schultag nach der Abwesenheit schriftlich durch die Erziehungsberechtigten zu erfüllen.
  • Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten möglich. Zuständig für die Entscheidung über Beurlaubungen von einem Tag ist der Klassenlehrer. Darüber hinaus entscheidet die Schulleitung.
    Die Beurlaubung vor und nach den Ferien ist nicht möglich.
4.

Stunden- und Pausenordnung

  • Obligatorische Unterrichtszeiten sind montags bis donnerstags von 7:45 bis 15:30 Uhr und freitags von 7:45 Uhr bis 13:15 Uhr. Während dieser Zeit verlassen die Schüler das Schulgelände nur im Rahmen von Unterrichtsgängen, Exkursionen u. ä.  Sollte das vorzeitige Verlassen des Schulgeländes erforderlich sein, erfolgt dies nur auf Antrag der Eltern, mit Genehmigung seitens der Schule und nach Abmeldung im Sekretariat. Für die Schüler der Qualifikationsphase gelten Sonderregelungen (siehe Anlage).
  • Die großen Pausen verbringen die Schüler auf dem Schulhof. Die Pausenhalle wird nur als Durchgang zur Toilette bzw. in Regenpausen genutzt. Für Schüler der Sekundarstufe II gelten  Sonderregelungen auf Beschluss der Klassenkonferenz.
  • In den Unterrichtsräumen halten sich die Schüler nur unter Aufsicht oder auf Anweisung eines Pädagogen auf. Für Schüler der Sekundarstufe II gelten  Sonderregelungen auf Beschluss der Klassenkonferenz.
  • Jeder Lehrer und Schüler ist dafür verantwortlich, dass die Unterrichtsarbeit pünktlich begonnen werden kann. Unterrichtsräume müssen so aufgesucht werden, dass der Unterrichtsbeginn mit dem Klingelzeichen erfolgt. Ist der Lehrer 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, ist dies durch den Klassensprecher im Sekretariat mitzuteilen.
  • Die iPads verbleiben während der Pausen im Klassenraum oder im persönlichen Schließfach.
5.

Rechte der Schüler

Im Sinne unseres Schulkonzepts hat jeder Schüler das Recht ungestört zu lernen, wie jeder Lehrer das Recht hat, ungestört zu unterrichten.

  • Die Schüler haben das Recht und die Pflicht, bei der Erfüllung der Unterrichts- und Erziehungsaufgaben mitzuwirken.
  • Die Schüler nehmen ihr Recht auf Mitwirkung wahr, indem sie
    • die Schülervertretung wählen,
    • den Vertrauenslehrer bzw. die Vertrauenslehrerin wählen,
    • Vorschläge zur Gestaltung des außerunterrichtlichen Bereiches und des gesamten Lebens an der Schule unterbreiten und sich an deren Realisierung beteiligen, z. B. als Streitschlichter oder Projektleiter,
    • mit eigenen Leistungen zur Ausgestaltung der Schule beitragen.
  • Zu den Rechten der Schüler gehört, dass sie
    • ein Schülergremium zur Vertretung ihrer Rechte wählen (Schulrat),
    • zu betreffenden Angelegenheiten und wesentlichen Vorgängen an der Schule gehört und informiert werden,
    • Kenntnis über ihren Leistungsstand und Fördermöglichkeiten erhalten,
    • individuell  zu ihrer Schullaufbahn z. B. im Rahmen der Lernplangespräche beraten werden,
    • umfangreich bei ihrer Berufs- und Studienwahl unterstützt werden.
6.

Hausrecht

Das Hausrecht übt die Schulleitung aus. Verstöße gegen die Schulordnung ziehen Ordnungsmaßnahmen nach sich.

7.

Bekanntgabe der Schulordnung

  • Die Schulordnung wird allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft bekannt gegeben und öffentlich an geeigneter Stelle im Schulgebäude ausgehängt.

  • Die Schulordnung ist Bestandteil des Vertrages für die Aufnahme von Schülern in die Internatsschule Hadmersleben. 

8.

Inkrafttreten

Die Schulordnung tritt am 01. August 2022 in Kraft.